Blick auf die Berge, © Mostviertel Tourismus/Robert Herbst

Europäische Reiseversicherung

Jetzt auch Stornodeckung bei COVID Erkrankung

Als Vermieter sind Sie immer wieder mit Stornierungen konfrontiert. Diese geschehen meist kurzfristig – oft zu kurzfristig, um durch eine Weitervermietung den Schaden begrenzen zu können.

Um den Gast nicht zu verärgern oder zu verlieren, beißen Sie oftmals in den sauren Apfel und verzichten zugunsten einer Kulanz auf Stornogebühren.

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine Kooperation mit der Europäischen Reiseversicherung. Wenn der Gast versichert ist ersetzt Ihnen die Europäische Reiseversicherung den Ausfall – und die Harmonie mit Ihrem Gast bleibt auch bestehen!

Hier geht’s zur Produktinformation!

Informieren Sie sich auch über die Corona Sonderdeckung.

Informieren Sie die Ihre Gäste über die Möglichkeit einer Stornoversicherung und integrieren Sie folgende Information auf Ihrer Website und in der Buchungsbestätigung:

Stornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung
Sichern Sie sich ab -  Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus!

Aus Erfahrung wissen wir, dass trotz aller Urlaubsfreude etwas Unerwartetes dazwischen kommen kann.

Um Ihnen Ärger und Stornierungskosten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen eine Hotelstornoversicherung bei unserem Partner der Europäischen Reiseversicherungs AG.

Alle Informationen zur Corona-Sonderdeckung finden Sie hier im Detail
Es gelten die Storno- und Reisebedingungen der Europäischen Reiseversicherung.